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ERZIEHUNGSBERATUNG 

verpflichtend vor einvernehmlicher Ehescheidung gemäß § 95 Abs 1a AußStrG:
 

Den meisten Eltern gelingt es gut, im Vorfeld ihrer Scheidung jene Bereiche einvernehmlich zu regeln, die für den Weg zu Gericht maßgeblich sind (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt). Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, sind damit für die Kinder große Veränderungen verbunden. Für sie bricht oft eine Welt zusammen, sie müssen etwa mit Verlustängsten, Schuldgefühlen oder Loyalitätskonflikten kämpfen. Gefühle von Hilflosigkeit, Ohnmacht, aber auch von Wut begleiten sie in der Phase der Neuorientierung im Familienleben im Rahmen geänderter Lebensverhältnisse.  

Damit Eltern, die in den meisten Fällen durch die Trennungs- bzw. Scheidungssituation selbst großem Stress ausgesetzt sind, erfahren, was ihre Kinder von ihnen als Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. Bei einem einmaligen Termin (Elternpaargespräch) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. Im Anschluss an das einstündige Gespräch erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie dem Gericht bei der Scheidungsverhandlung vorlegen müssen.

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