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KOSTENZUSCHUSS FÜR KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG  

Voraussetzung:

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses im Rahmen einer klinisch-psychologischen Behandlung ist das Bestehen einer psychischen Erkrankung bzw. Befindungsstörung, wie etwa Depressionen oder Ängste, die z.B. auch im Zuge einer Krebsdiagnose - oder Behandlung oder anderen körperlichen Erkrankungen (z.B. nach einem Herzinfarkt) auftreten können.

Einreichung bei Ihrer Krankenkassa:

Sie müssen sich jedenfalls vor der zweiten Behandlungssitzung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Ihr Arzt/Ihre Ärztin (Hausarzt/ärztin oder Facharzt/ärztin für Neurologie oder Psychiatrie) muss die Untersuchung bestätigen und weitere therapeutische Maßnahmen befürworten. Bitte drucken Sie das Formular aus (BESTÄTIGUNG DER ÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNG) und nehmen es zu Ihrem Untersuchungstermin mit. 

 

Sie benötigen weiters eine von mir ausgestellte, saldierte Honorarnote über die Anzahl der Behandlungssitzungen. Der Kostenzuschuss wird für maximal 10 Sitzungen gewährt. Sollten weitere Behandlungssitzungen notwendig sein, können Sie bei Ihrer Krankenkassa einen Antrag auf Verlängerung (ab der 11. Stunde) stellen. 

Für die Einreichung benötigen Sie neben der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung und meiner Honorarnote den ANTRAG AUF KOSTENZUSCHUSS ZUR INANSPRUCHNAHME VON KLINISCH-PSYCHOLOGISCHER BEHANDLUNG. Da das Antragsformular von Ihnen und mir ausgefüllt werden muss, liegt es auch in meiner Praxis auf. Die Unterlagen können Sie per Post oder online einreichen.

 

Höhe der Kostenzuschüsse:

Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

  • Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70
     

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

  • Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
     

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

  • Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60

Bei privat- und zusatzversicherten Personen ist eine Kostenrückerstattung in einem höheren Ausmaß  möglich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung. 

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